Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Dabei geht es in der Praxis vor allem um die Rechte und Pflichten von Eheleuten im Falle der Trennung und Ehescheidung.

Wir nehmen vertreten Sie im Familienrecht sowohl bei der Suche nach außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungen als auch bei der gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir stehen Ihnen hierbei mit unserer anwaltlichen Fachkompetenz und Erfahrung, welche wir in über zwanzig Jahren Familienrecht gesammelt haben, zur Seite – rechtlich und menschlich.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.scheidung.org.

Ihre Rechtsanwälte im Familienrecht

Als Anwalt in familienrechtlichen Angelegenheiten sprechen Sie mit Frau RAin Thurid Neumann oder Herrn RA Mykola Neumann.

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