Was geschieht bei einer Scheidung mit dem Hausrat?

Hausrat sind sämtliche Haushaltsgegenstände, die für das gemeinsame Zusammenleben in der Familie bestimmt sind und nicht nur dem Interesse eines Ehegatten dienen.

Beispiel: Haushaltsgegenstände sind danach z.B. das Ehebett, die Couch, der Fernseher, der Teppich im Flur, der Esstisch etc. Dabei kommt es nicht auf den Wert der einzelnen Gegenstände an, so dass auch ein wertvolles Gemälde grundsätzlich ein Haushaltsgegenstand sein kann, sofern es die Wohnung schmückte und nicht nur als Kapitalanlage diente.

Kein Haushaltsgegenstand ist z.B. der Laptop, mit dem nur ein Ehegatte arbeitet oder das Klavier, auf dem nur ein Ehegatte spielt. Auch hier empfiehlt sich eine außergerichtliche Einigung, da andernfalls ein Richter oder eine Richterin darüber entscheiden wird, wer welche Haushaltsgegenstände bekommt.

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