Kindesunterhalt

Derjenige Elternteil, der sich um die Versorgung und die Betreuung der minderjährigen Kinder kümmert und somit den sog. Betreuungsunterhalt leistet, bekommt vom anderen Ehegatten für die Kinder den sog. Barunterhalt.

Dieser richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Die Zahlbeträge sind dann der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Das Kindergeld wird hälftig zwischen den Eltern verrechnet. Für volljährige Kinder haften die Eltern anteilig entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In der Praxis besteht die Hauptschwierigkeit darin, das richtige Einkommen zu ermitteln.

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