Schlichtungsverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle

Die Alternative zum Gericht

Wer kennt das nicht: Man ist bei Gericht und bekommt sein Recht, empfindet das Ergebnis aber als ungerecht. Und zu alledem ist man noch mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten belastet und das nach Jahre langen Auseinandersetzungen.

Aber wir bieten Ihnen eine günstigere, schnellere und interessengerechte Alternative:
Ein Schlichtungsverfahren bei uns - einer staatlich anerkannten Gütestelle.

Interessengerechte Lösungen:
Anders als bei Gericht, können bei einem Schlichtungsverfahren auch andere Lösungen gefunden werden, als es das Gesetz vorsieht. Es werden also nicht nur Rechtspositionen vertreten, sondern es werden auch die Interessen berücksichtigt, die dahinter stehen.

Bei einem Schlichtungsverfahren werden Sie also nicht nur auf rechtliche Ansprüche reduziert, sondern Sie werden als Mensch gesehen und wahrgenommen. Denn das Recht selber führt nicht immer zu „gerechten“ Entscheidungen. Daher heißt es auch „Rechtsprechung“ und nicht „Gerechtsprechung“.

Nach einem Schlichtungsverfahren fühlt sich am Ende keiner als „Verlierer“, sondern beide als „Gewinner“, was auch künftige Konflikte vermeiden kann und den Weg in eine friedliche Zukunft ebnet.

Und wie läuft so ein Schlichtungsverfahren ab?

Modul 1 - Bei einem Schlichtungsverfahren werden zunächst - wie bei einer Mediation- Ihre Interessen ermittelt. Dabei bekommen Sie auch Raum, um Ihre persönliche Sichtweise, Ihre persönlichen Gefühle und Wünsche darzustellen. Sie sollen sowohl von uns, als auch von der Gegenseite als Mensch gesehen werden.

Modul 2 - In einem zweiten Schritt erfolgt eine Darstellung der Rechtslage durch uns.

Modul 3 - Anschließend erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, die unter Berücksichtigung der Rechtslage Ihre Interesse berücksichtigt.

Was kostet ein Schlichtungsverfahren?

Wieviel ein Schlichtungsverfahren kostet, hängt grundsätzlich davon ab, was die Parteien mit dem Schlichter vereinbart haben. Wir haben eine transparente Kostenstruktur nach „Bausteinen“, je nach dem, was alles geregelt werden soll und vereinbaren mit Ihnen nach dem Erstgespräch einen Pauschalbetrag. So kennen Sie bereits zu Beginn des Verfahrens die Gesamtkosten und werden am Ende nicht von hohen Rechnungen überrascht.

Für das Erstgespräch berechnen wir Ihnen € 200,00 zzgl. Mehrwertsteuer, die Ihnen auf das Schlichtungsverfahren angerechnet werden. Eine Einigung, die Sie vor einer Schlichtungsstelle treffen, entspricht einem Vergleich, den Sie vor Gericht schließen. Sie stellt daher einen Vollstreckungstitel dar, aus dem vollstreckt werden kann. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Warum ist ein Schlichtungsverfahren günstiger als andere Verfahren?

Günstiger als ein Gerichtsverfahren: Bei einem Schlichtungsverfahren sparen Sie sich die Gerichts- und Anwaltskosten für ein Gerichtsverfahren. Bei den meisten Gerichtsverfahren besteht sog. Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich anwaltlich vertreten lassen. War der Anwalt bereits außergerichtlich tätig, werden die dafür angefallenen Gebühren nur teilweise auf die bei Gericht anfallenden Gebühren angerechnet. Sie zahlen also zweimal.

Auch ist ein Gerichtsverfahren nicht immer in der ersten Instanz beendet. Geht es in die zweite Instanz, fallen noch einmal Kosten an, die höher sind, als in der ersten Instanz.

Vorteil gegenüber einer Mediation: Anders als ein Mediator darf ein Schlichter den Parteien konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten. Dies ist oft sinnvoll, da er aufgrund seiner langjährigen Praxiserfahrung und Kenntnis der Rechtslage weiß, welche Lösungsmöglichkeiten zulässig und machbar sind.

Finden die Parteien vor einer anerkannten Gütestelle zu einer Einigung, können sie aus dieser Einigung vollstrecken wie aus einem Vergleich, der vor Gericht geschlossen wird.

Weitere Vorteile einer Schlichtung vor einer staatlich anerkannten Gütestelle:

Hemmung der Verjährung durch Güteantrag

Wahrung Ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Schutz Ihres persönlichen Bereiches, da alle Güteverhandlungen nicht öffentlich sind.

Wann ist eine Schlichtung nicht möglich?

  • Wenn die Gegenseite keine Schlichtung möchte.
  • Wenn Dritte am Streit beteiligt sind.

Schlichtung trotz rechtshängigen Gerichtsverfahrens: Eine Schlichtung ist aber auch dann möglich, wenn bereits ein Gerichtsverfahren rechtshängig ist. Ein Gerichtsverfahren können Sie für die Dauer des Schlichtungsverfahrens z.B. ruhen lassen und für den Fall, dass Sie zu keiner Einigung finden sollten, wieder aufrufen.

Schlichtung, wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind: Eine Schlichtung ist zudem möglich, wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind und außergerichtlich keine Lösung gefunden werden konnte und Sie nicht zum Gericht wollen. Mit der Einreichung eines Antrags auf Durchführung des Verfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Sie zudem die Verjährung des Anspruchs, um den es geht, hemmen.

Wir helfen Ihnen Konflikte zu lösen bei • Trennung und Scheidung • Eheverträgen • Erbrechtlichen Streitigkeiten • Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten • Sonstigen Streitigkeiten im zwischenmenschlichen Bereich.

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