Voraussetzungen für eine Ehescheidung

Grundsätzlich kann ein Ehescheidungsantrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht werden. Wichtig ist es daher, genau festzulegen, wann die Trennung erfolgt ist und dies zu dokumentieren (z.B. durch ein Anschreiben an den Ehepartner), um später vor Gericht einen Streit um den Trennungszeitpunkt zu vermeiden.

Trennung bedeutet “Trennung von Tisch und Bett”, d.h. es kann auch innerhalb der Ehewohnung eine Trennung stattfinden, wenn man in getrennten Betten schläft und sämtliche Versorgungsleistungen (Waschen, Kochen, Putzen etc.) füreinander einstellt. Nur in seltenen Ausnahmefällen (sog. Härtefällen) ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.

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