Auflage
Eine letztwillige Verfügung kann eine Auflage enthalten, durch die dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer eine Leistung auferlegt wird, ohne dass ein anderer ein Recht auf die Leistung erhält.
Eine letztwillige Verfügung kann eine Auflage enthalten, durch die dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer eine Leistung auferlegt wird, ohne dass ein anderer ein Recht auf die Leistung erhält.