Erbe als Gesamtrechtsnachfolger
Auf den Erben geht das Vermögen als Ganzes über. Dazu gehören alle Aktiva sowie Passiva.
Zu den Passiva zählen nicht nur Schulden des Erblassers, sondern auch Verbindlichkeiten, die mit der Erbschaft anfallen wie z.B. Beerdigungskosten, aber auch Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen.