Wer erbt?

Grundsätzlich kann der Erblasser bestimmen, wer nach seinem Tod sein Vermögen bekommen soll.

Trifft der Erblasser jedoch keine letztwilligen Verfügungen, so gilt die gesetzliche Erbfolge.

Gesetzliche Erben können nur Verwandte, der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner und der Staat sein.

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