Umgangsrecht

Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder leben, hat ein Umgangsrecht aber auch die Pflicht, Umgang mit seinen Kindern zu haben.

Die Jugendämter sind hier oft bei Problemen behilflich und es empfiehlt sich, hier eine Lösung ohne Inanspruchnahme des Gerichts zu suchen. Die Erfahrung zeigt leider, dass es oft nicht bei einem Gerichtsverfahren bleibt, wenn man erst einmal das Gericht zur Regelung des Umgangs angerufen hat und die Leittragenden sind dabei die Kinder.

Ist jedoch eine Einigung nicht möglich, ist es daher ratsam, zunächst eine Mediation zu versuchen, bevor man schließlich einen Antrag auf Regelgung des Umgangs bei Gericht stellt. Da Umgangsverfahren oft sehr zeitintensiv sind, bearbeiten wir diese grundsätzlich auf Basis einer Honorarvereinbarung. Nur auf dieser Basis kann die Angelegenheit mit der erforderlichen Intensität bearbeitet werden, da die gesetzlichen Gebühren hier nicht kostendeckend sind.

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