Vermögensauseinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung ist nicht zu verwechseln mit dem Zugewinnausgleich.

Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es lediglich um die Auseinandersetzung von gemeinsamem Vermögen wie z.B. einer gemeinsamen Immobilie oder von gemeinsamen Sparguthaben. In der Praxis wird die Vermögensauseinandersetzung jedoch oft mit dem Zugewinnausgleich zusammen geregelt, da durch die Auseinandersetzung von gemeinsamem Vermögen oft erst Geld zur Auszahlung eines eventuellen Zugewinns frei wird. Hier empfehlen sich in der Praxis außergerichtliche Vereinbarungen, weil diese günstiger sind als langjährige Gerichtsverfahren und so die Angelegenheit auch schneller und somit nervenschonender abgewickelt werden kann.

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